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SHOPPING IN SAMNAUN

Einkaufsvergnügen der besonderen Art

Shopping in Samnaun macht doppelt Spass. Zum einen profitieren Sie davon, dass Samnaun ein zollfreies Gebiet ist, zum anderen haben sich auf Europas wohl höchstgelegener Einkaufsstrasse viele attraktive Geschäfte niedergelassen. Über 50 Shops führen exquisite Markenprodukte. Marken-Parfums, ausgewählte Destillate, luxuriöse Uhren, edlen Schmuck, hochwertige Kosmetika, aktuelle Sportmode und vieles mehr gibt es zu attraktiven Preisen im einzigen zollfreien Gebiet der Schweiz. Die exklusiven Produkte werden in einem erlesenen Ambiente verkauft. Das Parken auf den öffentlichen Parkplätzen ist in Samnaun kostenlos.

Weiters erhalten unsere Gäste mit der Gästekarte bzw. Gutschein (ShellShop) in den folgenden Geschäften vorteilhafte Ermässigungen:

  • Shell-Shop Denoth in Samnaun-Laret

  • Shop Vege in Samnaun-Dorf

  • Sot Punt in Samnaun-Ravaisch

  • Heidi's Duftoase in Samnaun-Ravaisch

  • Astro Whisky & More in Samnaun-Laret

Informationen zu den ZOLLBESTIMMUNGEN

Zollbestimmungen für die Schweiz (gültig seit Juli 2014)

Tabakwaren (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)

Zigaretten               250 Stück oder

Zigarren                  250 Stück oder

Rauchtabak            250 g


Alkoholische Getränke (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)

Bis 18 % Vol.           5 Liter

Über 18 % Vol.        1 Liter


Bei Fleisch gilt neu eine einheitliche Zoll-Freimenge von insgesamt 1 Kilogramm. Milch und Milchprodukte, Eier, Gemüse, Früchte und Getreideprodukte sind nicht mehr zollpflichtig.
 


Zollbestimmungen für die EU

Bitte beachten Sie: Bei der Auflistung handelt es sich lediglich um einen Auszug der Bestimmungen, für weitere Details wenden Sie sich bitte an Samnaun Tourismus oder an das Zollamt Spiss (AT), Tel. +43 (0)5474 51 11!

 


Die wichtigsten Zollbestimmungen für EU-Länder


Tabakwaren (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)*

Zigaretten               200 Stück oder

Zigarillos                 100 Stück (Zigarren bis max. 3 g) oder

Zigarren                  50 Stück oder

Rauchtabak            250 g (oder anteilige Zusammenstellung)


* Für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich gelten folgende Mengenbeschränkungen:

Zigaretten               25 Stück oder

Zigarillos                 10 Stück oder

Zigarren                  5 Stück oder

Rauchtabak            25 Gramm


Alkoholische Getränke (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)

Bis 22 % Vol.          2 Liter oder

Über 22 % Vol.       1 Liter und

Wein (nicht schäumend)      4 Liter

 


Andere Waren


Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300.- EURO. Treibstoff, der sich in dem vom Hersteller eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls abgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem PKW bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Treibstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde.   

Zollbestimmungen Schweiz (Gültig für Personen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz)

Bitte beachten Sie: Bei der Auflistung handelt es sich lediglich um einen Auszug der Bestimmungen, für weitere Details wenden Sie sich bitte an Samnaun Tourismus oder an das Zollamt Martina, Tel. +41 (0)81 861 60 41!

 


Zollgrenzbezirk


Tabakwaren Zigaretten 25 Stück oder Zigarillos 10 Stück oder Zigarren 5 Stück oder Rauchtabak 25 Gramm; Alkoholische Getränke bis 22 % Vol. 0.75 Liter, über 22 % Vol.0.25 Liter und Wein (nicht schäumend) 1 Liter sowie Bier 2 Liter. Andere Waren Maximalbetrag 20.- EURO, davon bis zu 4.- EURO Lebensmittel, Bier und nichtalkoholische Getränke).

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