SHOPPING IN SAMNAUN
Einkaufsvergnügen der besonderen Art
Shopping in Samnaun macht doppelt Spass. Zum einen profitieren Sie davon, dass Samnaun ein zollfreies Gebiet ist, zum anderen haben sich auf Europas wohl höchstgelegener Einkaufsstrasse viele attraktive Geschäfte niedergelassen. Über 50 Shops führen exquisite Markenprodukte. Marken-Parfums, ausgewählte Destillate, luxuriöse Uhren, edlen Schmuck, hochwertige Kosmetika, aktuelle Sportmode und vieles mehr gibt es zu attraktiven Preisen im einzigen zollfreien Gebiet der Schweiz. Die exklusiven Produkte werden in einem erlesenen Ambiente verkauft. Das Parken auf den öffentlichen Parkplätzen ist in Samnaun kostenlos.
Weiters erhalten unsere Gäste mit der Gästekarte bzw. Gutschein (ShellShop) in den folgenden Geschäften vorteilhafte Ermässigungen:
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Shell-Shop Denoth in Samnaun-Laret
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Shop Vege in Samnaun-Dorf
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Sot Punt in Samnaun-Ravaisch
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Heidi's Duftoase in Samnaun-Ravaisch
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Astro Whisky & More in Samnaun-Laret
Informationen zu den ZOLLBESTIMMUNGEN
Zollbestimmungen für die Schweiz (gültig seit Juli 2014)
Tabakwaren (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)
Zigaretten 250 Stück oder
Zigarren 250 Stück oder
Rauchtabak 250 g
Alkoholische Getränke (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)
Bis 18 % Vol. 5 Liter
Über 18 % Vol. 1 Liter
Bei Fleisch gilt neu eine einheitliche Zoll-Freimenge von insgesamt 1 Kilogramm. Milch und Milchprodukte, Eier, Gemüse, Früchte und Getreideprodukte sind nicht mehr zollpflichtig.
Zollbestimmungen für die EU
Bitte beachten Sie: Bei der Auflistung handelt es sich lediglich um einen Auszug der Bestimmungen, für weitere Details wenden Sie sich bitte an Samnaun Tourismus oder an das Zollamt Spiss (AT), Tel. +43 (0)5474 51 11!
Die wichtigsten Zollbestimmungen für EU-Länder
Tabakwaren (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)*
Zigaretten 200 Stück oder
Zigarillos 100 Stück (Zigarren bis max. 3 g) oder
Zigarren 50 Stück oder
Rauchtabak 250 g (oder anteilige Zusammenstellung)
* Für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich gelten folgende Mengenbeschränkungen:
Zigaretten 25 Stück oder
Zigarillos 10 Stück oder
Zigarren 5 Stück oder
Rauchtabak 25 Gramm
Alkoholische Getränke (nur für Personen im Mindestalter von 17 Jahren)
Bis 22 % Vol. 2 Liter oder
Über 22 % Vol. 1 Liter und
Wein (nicht schäumend) 4 Liter
Andere Waren
Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300.- EURO. Treibstoff, der sich in dem vom Hersteller eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls abgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem PKW bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Treibstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde.
Zollbestimmungen Schweiz (Gültig für Personen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz)
Bitte beachten Sie: Bei der Auflistung handelt es sich lediglich um einen Auszug der Bestimmungen, für weitere Details wenden Sie sich bitte an Samnaun Tourismus oder an das Zollamt Martina, Tel. +41 (0)81 861 60 41!
Zollgrenzbezirk
Tabakwaren Zigaretten 25 Stück oder Zigarillos 10 Stück oder Zigarren 5 Stück oder Rauchtabak 25 Gramm; Alkoholische Getränke bis 22 % Vol. 0.75 Liter, über 22 % Vol.0.25 Liter und Wein (nicht schäumend) 1 Liter sowie Bier 2 Liter. Andere Waren Maximalbetrag 20.- EURO, davon bis zu 4.- EURO Lebensmittel, Bier und nichtalkoholische Getränke).